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Zahlreiche Wertsicherungsklauseln in Mietverträgen ungültig!
Dienstag 15. Juli 2025
Rückforderungsansprüche von Mieterhöhungen durch Konsumenten gegenüber gewerblichen Vermietern möglich.
Der Verfassungsgerichtshof hat in einer vor wenigen Tagen veröffentlichten Entscheidung festgestellt, dass zahlreiche Wertsicherungsklauseln zwischen gewerblichen Vermietern und Konsumenten als Mietern ungültig sind und die Mieter die bereits bezahlten Mietzinserhöhungen vom Vermieter zurück verlangen können.
Hier kommt es vor allem auch darauf an, wie die Wertsicherungsklauseln formuliert sind und ob diese mit dem Mieter ausdrücklich vereinbart wurden.
Wenn Sie denken, in den Genuss eines Rückforderungsanspruchs zu kommen, prüfen wir gerne für Sie , ob Sie grundsätzlich einen Rückforderungsanspruch haben.