Miet- und Wohnrecht

Wir unterstützen Sie gerne in miet- und wohnrechtlichen Fragen.

Als Vermieter:

  • bei der Betreibung ausstehender Mietzinse (Mietzinsklage);
  • bei Bedarf auch bei der Räumung der betreffenden Wohnung (Mietzins- und Räumungsklage oder bloße Räumungsklage);
  • bei sonstigen rechtlichen Auseinandersetzungen mit Mietern (etwa wegen nicht vertragsgemäßen Gebrauchs des Mietobjektes, unleidlichen Verhaltens etc.).

Als Mieter:

  • bei ungesetzlich überhöhtem Mietzins;
  • bei unkorrekten oder fehlenden Betriebskostenabrechnungen;
  • bei ungerechtfertigten Kündigungen.