Immobilienrecht

Wir unterstützen Sie gerne bei der Durchführung von Immobilientransaktionen und stehen Ihnen gerne auch zur Vertragsprüfung zur Verfügung. Sie finden nachstehend Informationen darüber, wie typische Immobiliengeschäfte in unserer Kanzlei ablaufen und was dabei zu beachten ist.

Wir beraten Sie auch gerne in allen mit Erwerb und Eigentümerschaft einer Immobilie in Zusammenhang stehenden sonstigen Rechtsfragen, etwa in baurechtlichen Belangen.

Weitere Informationen
  • Kaufverträge:

    Erfordernisse und Ablauf der Kaufvertragserrichtung

  • Schenkungsverträge:

    Erfordernisse und Ablauf der Errichtung von Schenkungsverträgen

  • Grunderwerbsteuer:

    Die Grunderwerbsteuer ist grundsätzlich von Erwerbern von Liegenschaften (Liegenschaftsanteilen) zu tragen — dies gilt auch für unentgeltliche Erwerbe (Schenkungen, Erbschaften, ...).

  • Immobilienertragsteuer:

    Die Immobilienertragsteuer ist grundsätzlich von den Verkäufern von Liegenschaften (Liegenschaftsanteilen) zu tragen.

  • Ausländergrunderwerb (Wien):

    Für den Erwerb von Liegenschaften (Liegenschaftsanteilen) sowie anderen dinglichen Rechten (z.B. Wohnrecht) durch Ausländer ist in Wien die ausländergrundverkehrsbehördliche Genehmigung erforderlich.

  • Ausländergrunderwerb (NÖ):

    Für den Erwerb von Liegenschaften (Liegenschaftsanteilen) sowie anderen dinglichen Rechten (z.B. Wohnrecht) durch Ausländer ist in Niederösterreich die grundverkehrsbehördliche Genehmigung erforderlich.

Dokumente
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